Fiskus gegen den Wortlaut des Gesetzes



Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Betriebes ist von der Gewerbesteuer befreit – so bestimmt das Gesetz im Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Gewerbesteuer. Der Fiskus und die Gerichte sind jedoch anderer Ansicht. Der Fiskus besteuert in der Praxis das Einkommen aus solch einem Verkauf, wenn diesen ein Unternehmen abwickelt. Dabei ist es jedoch dem Gesetz nach gleichgültig, wer den landwirtschaftlichen Betrieb im konkreten Fall veräußert.

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