Ă„nderung des Energierechts in Kraft getreten



Das Gesetz über die Änderung des Gesetzes - Energierechts und einiger anderer Gesetze verstärkt u.a. die Unabhängigkeit des Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (URE) und enthält eine Definition des empfindlichen Empfängers. Das Hauptziel der Änderungen ist die vollständige Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG und der Richtlinie 2009/72/EG. Die Einführung des so genannten „kleinen energetischen Dreierpacks“ soll Polen zur Umsetzung des gemeinsamen europäischen Energie- und Gasmarkts führen und die verbraucherfreundliche Energieentwicklung gewährleisten.

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