Die Sozialversicherungsanstalt und die Beiträge von im Ausland beschäftigten Polen



Die Unternehmer dürfen jetzt einfacher die hohen polnischen Sozialversicherungsbeiträge vermeiden. Dies scheint zumindest die Folge des Urteils des Obersten Gerichts vom 6. Juni 2013 (AZ: II UK 333/12) zu sein. Das Gericht entschied, dass die Sozialversicherungsanstalt Arbeitsstellen von polnischen Unternehmern im Ausland nicht in Frage stellen darf. Daraus folgt, dass ein polnischer Unternehmer, auch wenn sein ausländischer Arbeitsvertrag nur einige wenige Euro im Monat garantiert, von der Beitragsbezahlungsbefreiung in Polen nach europäischen Vorschriften profitiert. Solche Lösungen bieten sich für viele Unternehmer an, da inzwischen der Grundbeitrag, den monatlich Millionen polnischer Unternehmer der Sozialversicherungsanstalt zahlen, über 1.000 PLN beträgt, was für die polnischen Verhältnisse eine deutlich spürbare Belastung darstellt. 
 
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