Vindikationsunternehmen und verjährte Ansprüche



Die polnische Bürgerrechtsbeauftragte hat sich an den Wirtschaftsminister gewendet und um seine Stellungnahme gebeten. Die Beauftragte macht auf die gängige Praxis aufmerksam, bei der Gläubiger und Vindikationsunternehmen involviert sind. Es geht um die Veröffentlichung der Angaben über verjährte Schulden, was Art. 4 des Gesetzes über die Veröffentlichung von wirtschaftlichen Informationen und über den Austausch von wirtschaftlichen Angaben zuläßt. Werden Angaben über die verjährten Schulden von einem Vindikationsunternehmen veröffentlicht, ist es später problematisch, diese Informationen zu entfernen. Dadurch kann trotz Verjährung Druck auf die Schuldner ausgebübt werden. Die Bürgerrechtsbeauftragte sei daher der Ansicht, dass solch eine Praxis die Schuldner zur Zahlung von verjährten Ansprüchen zwingt und hält entsprechende Gesetzesänderungen für erforderlich.

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