Neuer Entwurf: Mindestgrenze im Vergaberecht



Die Mindestgrenze, bei deren Überschreitung die Vorschriften des Vergaberechts zur Anwendung kommen, soll von 14.000 auf 50.000 € angehoben werden. Unterhalb dieser Grenze dürften Auftträge freihändig vergeben werden. Der Entwurf sieht u.a. auch die Änderung der Vorschriften über den Verfahrensausschluss wegen Schadenverursachung sowie die Einführung von Regelungen, welche den Missbrauch des Preiskriteriums im Vergabeverfahren begrenzen, vor.

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