Die Verfasser von beleidigenden Kommentaren auf Internetforen leichter identifizieren



Fühlt sich eine Person in seinen Persönlichkeitsrechten durch beleidigende Online-Kommentaren auf Internetforen verletzt, so kann er von dem Administrator des Forums Angaben zum Verfasser verlangen, wenn sie nachweist, dass dies dem Schutz seiner Rechte dient. Diese Möglichkeit steht direkt auch den natürlichen Personen zu, nicht nur der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, wie bisher praktiziert wurde. Das entschied das Oberste Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21.08.2013 (AZ: I OSK 1666/12). An diese Angaben zu kommen war es den Betroffenen in der Praxis fast unmöglich, da die Foren-Administratoren die Meinung vertraten, dass solche Informationen allein Staatsorgane verlangen dürfen. 

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