Neues Übereinkommen zwischen Polen und den USA über Vermeidung der Doppelbesteuerung



Am 14. September 2013 tritt das Gesetz vom 21. Juni 2013 über die Ratifizierung des Übereinkommens zwischen der Republik Polen und den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Vermeidung der Doppelbesteuerung und Vorbeugung der Einkommensteuerflucht in Kraft, das am 13. Februar 2013 in Warschau unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen beinhaltet die Änderungen des Besteuerungsumfangs von Lizenzgebühren, Dividenden, Zinsen, Gewinnen aus der Vermögensveräußerung, Begriffsbestimmungen sowie Vorgaben zum Informationsaustausch. Die Grundmethode für die Vermeidung der Doppelbesteuerung bildet die Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Die Anrechnungsmethode findet bei Besteuerung von Lizenzgebühren, Dividenden, Zinsen und Gewinnen aus der Vermögensveräußerung Anwendung.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch