Keine Registrierung der Rundfunk- und Fernsehgeräte mehr



Wie der Minister für Kultur und Nationalerbe mitteilte, wurden die Arbeiten des Ministeriums an dem  Mediengesetz beendet. Die neuen Vorschriften sehen  von einer Registrierung der Radio- und Fernsehgeräte ab und bestimmen stattdessen eine Gebühr für das Recht auf potentielle Nutzung dieser Geräte – eingeführt werden soll damit eine die Gebühr für die abstrakte Möglichkeit des Empfangs).

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