Keine Registrierung der Rundfunk- und Fernsehgeräte mehr
Wie der Minister für Kultur und Nationalerbe mitteilte, wurden die Arbeiten des Ministeriums an dem Mediengesetz beendet. Die neuen Vorschriften sehen von einer Registrierung der Radio- und Fernsehgeräte ab und bestimmen stattdessen eine Gebühr für das Recht auf potentielle Nutzung dieser Geräte – eingeführt werden soll damit eine die Gebühr für die abstrakte Möglichkeit des Empfangs).