Verschärfung der Strafen (Kinder- und Jugendpornografie)



Im Justizministerium wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs vorbereitet, der u.a. Strafvorschriften über Kinder- und Jugendpornografie  verschärfen soll. Die Vorschriften beziehen sich Personen unter 15 Jahren, geplant wird diese Altersgrenze auf 18 Jahre zu erhöhen. Neu hinzukommen soll auch die Regelung, nach welcher der Geschlechtsverkehr mit einer Person über 15 aber unter 18 zu bestrafen wäre, wenn dieser mit der Übergabe oder dem Versprechen eines materiellen Vorteils verbunden wäre. Der Entwurf sieht ferner vor, dass Personen, welche aufgrund von Vorschriften über die Kinder- und Jugendpornografie verurteilt werden, lebenslang nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen (Sonderfälle ausgenommen). 

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