Änderung des Ausländerrechts



Am 25.07. fand die erste Lesung eines Regierungsgesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes über Ausländer. Die untere Kammer des polnischen Parlaments entschied, dass an dem  Entwurf im Ausschuss der Innenangelegenheiten gearbeitet wird. Das neue Gesetz soll z.B. die Dauer der befristeten Aufenthaltsgenehmigung verlängern (3 Jahre statt 2), eine Gesamtgenehmigung einführen, welche eine Aufenthalts- und eine Arbeitgenehmigung vereint.  Ausländer, welche eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen, sollen ihre Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

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