Der Präsident will die Gerichtsbarkeit reformieren



Der polnische Präsident, Bronislaw Komorowski, hat am 10.07.13 dem Sejm, der unteren Kammer des polnischen Parlaments, drei Gesetzentwürfe im Rahmen seiner Gesetzesinitiative vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen  drei Gesetze betreffen: das Gesetz über das Verfassungstribunal, Gesetz über das Oberste Gericht sowie das Gesetz über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Das neue Gesetz über das Verfassungstribunal soll die Dauer der Verfahren vor diesem Gericht verkürzen und die Möglichkeit eröffnen, mehr Fälle in einer Sitzung anstatt in einer Verhandlung zu behandeln. Auch die Auswahl der Verfassungsrichter sowie die Kompetenzen von Bürgerbeauftragten sollen geändert bzw. erweitert werden. Der Entwurf des Gesetzes über das Oberste Gericht soll das Alter erhöhen (von bisher 70 auf künftig 75 Jahre), in dem die Richter des Obersten Gerichts in den Ruhestand treten werden. Die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sollen das Verfahren verbessern und vereinfachen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch