Mehr bezahlten Urlaub bei Kindesgeburt in Polen



Am 9.04.2013 hat das polnische Parlament eine Novellierung des Arbeitsgesetzbuches beschlossen, nach der die Eltern der im Jahre 2013 geborenen Kinder sogar 52 Wochen bezahlten Urlaubs genießen können. Das Gesetz tritt am 17.06.2013 in Kraft und von diesem Zeitpunkt an soll den Eltern aller nach dem 31.12.2012 geborenen Kinder 20 Wochen des Mutterschaftsurlaubs (wobei 14 Wochen für die Mutter reserviert sind), 6 Wochen des zusätzlichen Mutterschaftsurlaubs sowie 26 Wochen des sog. Elternurlaubs zustehen. Der zusätzliche Mutterschafts- und Elternurlab kann entweder von der Mutter oder vom Vater in Anspruch genommen werden. Während des Urlaubs erhalten die Eltern Mutterschaftsgeld in Höhe von 100 % des Gehalts in den ersten 26 Wochen und  ab der 27. Woche 60 % des Gehalts.

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