Veröffentlichung des Urteiles als Wiedergutmachung für die Beeinträchtigung des Wettbewerbs



Die Unternehmer, die unlautere geschäftliche Handlungen vornehmen, können vom Gericht verpflichtet werden, das für sie nachteilige Urteil in einer Zeitung zu veröffentlichen. Nach der Meinung des Obersten Gerichts schließen die Vorschriften des Gesetzes über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs nicht die Möglichkeit aus, den Urteilsinhalt auf die Kosten des Mitbewerbers bekanntzumachen. Das Gericht soll auch entscheiden, in welchem Umfang das Urteil veröffentlicht werden soll, und auch die dadurch entstandenen Kosten berücksichtigen.

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