Kritisierter Entwurf des Lebenspartnerschaftsgesetzes



Der vom Abgeordneten der regierenden Fraktion vorgelegte Gesetzesentwurf wurde sowohl von links- wie auch rechtsorientierten Parlamentsmitgliedern kritisiert. Der Entwurf setzt die Möglichkeit voraus, einen Lebenspartnerschaftsvertrag entweder vor einem Notar oder von einem Standesbeamten abzuschließen. Der Vertrag würde jedoch nicht viel in der Lebenssituation der nichtehelich zusammenlebenden Personen ändern. Sie könnten sich zwar fortan über den Gesundheitsstand des Lebenspartners ohne zusätzliche Ermächtigung informieren, aber sie hätten kein Recht auf die gemeinsame Besteuerung oder auf die Befreiung von der Erbschaftssteuer.

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