Vorschriften über die eMaut verfassungswidrig?



Die Mitglieder der polnischen Rechtsanwaltskammer bereiteten ein Rechtsgutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Vorschriften über die eMaut, welche Geldstrafen für Fahrer vorsehen, welche die eMaut nicht entrichten, verfassungswidrig seien und im Wege einer Verfassungsklage aufgehoben werden sollten. Zwischen Juli 2011 und März 2013 haben Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen insgesamt 20.500.000 PLN an Geldstrafen für die Nichtentrichtung der eMaut bezahlt. Grund dafür ist eine Regelung, welche vorsieht, dass ein Fahrer, welcher kein Geld auf dem eMaut-Konto hat, für jede unterwegs passierte Schranke 3.000 PLN Strafe zahlen muss. Solch eine Auslegung der entsprechenden Vorschriften stößt nicht nur bei den Fahrern auf Widerspruch. Nun schaltete sich die Rechtsanwaltskammer ein, welche das erwähnte Rechtsgutachten vorbereitete und die entsprechenden Vorschriften für verfassungswidrig hält, da sie in dem beschriebenem Bereich zu allgemein formuliert sind und daher eine zu breite Auslegung zulassen.

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