Richter sollen intensiver kontrolliert werden



Schon bald sollen Aufsichtsbeamte Richter alle 4 Jahre kontrollieren. Der Gerichtspräsident soll ferner für die Richter individuelle Berufsentwicklungspläne vorbereiten. Die Gesetzesänderung soll die Bewertung der Richter bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie die Vorbereitung von Berufsentwicklungsplänen für jeden Richter ermöglichen. Diese Änderungen werden jedoch von den betroffenen Richtern stark kritisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die einzige Möglichkeit einer Kontrolle der Ausübung von Richteraufgaben in der Kontrolle der Gerichtsentscheidungen in der zweiten Instanz bestehen sollte. Sind die Richter unfähig oder nicht fähig genug, so wird ihnen einfach der berufliche Aufstieg verweigert. Eine zusätzliche Kontrolle wird verständlicherweise von den Richtern nicht für erforderlich gehalten. Ob es den Richtern passt oder nicht, die Aufsichtsbeamten sollen spätestens ab dem 28.03.2013 ihre Tätigkeit aufnehmen. Ihre Aufgabe wird darin bestehen, über die Arbeit der Richter, ihre Effizienz, Berufskompetenzen und die Art und Weise der Urteilsbegründung zu berichten.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch