Wenn der Zahnarzt einen falschen Zahn zieht



Die Schulzahnärztin war der Meinung, der Milchzahn soll gezogen werden und verwies die Schülerin an eine andere erfahrene Zahnärztin. Diese zog den Zahn und zusätzlich auch einen gesunden zweiten Zahn. Unmittelbar darauf unternahm sie nichts, um den gesunden Zahn zu retten. Die Eltern des Kindes unterstreichen, dass es seit dem Vorfall traumatisiert ist, fürchtet sich vor dem Zahnarzt, benötigt zusätzliche Betäubung. Die Eltern des Kindes entschlossen sich deshalb, die Zahnärztin zu verklagen, verlangen rund 12.000 € Schmerzensgeld und Schadensersatz, doch die Verhandlung dauert bereits 3 Jahre und noch immer ist kein Ende in Sicht. Problematisch sind die unterschiedlichen Gutachten, die dem Richter vorliegen. Diese sollen klären, ob die Zahnärztin hier haftet. Die Entscheidung des Gerichts ist abzuwarten.

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