Die Meldepflicht in Polen verschwindet 2016



Die polnische Regierung hat kürzlich eine Novellierung der Vorschriften über die Volkszählung und Personalausweise beschlossen. Damit wurde die Aufhebung der Meldepflicht von 2014 auf 2016 verschoben. Gleichzeitig wurde auch die Frist für die Einführung des elektronischen Personalausweises angepasst. Bis zur endgültigen Aufhebung der Meldepflicht ist eine stufenweise Anpassung geplant. So soll es etwa ab dem kommenden Jahr keine Sanktionen für die Nichterfüllung der Meldepflicht geben. Auch bei Auslandsreisen wird man es leichter haben, denn bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 3 Monaten braucht der Aufenthalt nicht gemeldet zu werden. Dies gilt dann auch für die Touristen, die Polen besuchen. Auch ihre Meldepflicht wird entfallen. So werden die Hauseigentümer, Hausmeister oder Immobilienverwalter nicht mehr nachzuprüfen brauchen, ob die Bewohner ihrer Meldepflicht nachgegangen sind. Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2015 der Wohnort nicht mehr im Personalausweis angegeben. Sinn und Zweck dieser Änderung sei, die Besitzer davon zu bewahren, bei jeder Wohnortänderung den Personalausweis umtauschen zu müssen.

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