Die Haftung der Familienangehörigen für die Folgen eines Unfalls



Wie das Oberste Gericht in seiner Entscheidung vom 16.11.2012 feststellte, verursacht ein Autofahrer nach Alkoholkonsum einen Unfall, in dem er tödlich verunglückt,  so sind die Erben des Unfallverursachers nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Dies betrifft den Fall, wo die Allgemeine Versicherungsanstalt die Familie in Regress nimmt, nachdem sie die volle Entschädigungssumme an die Beschädigten nach dem Ableben des Verursachers auszahlte. Die Familienangehörigen in solch einem Fall in Regress zu nehmen sei nicht möglich, so das Gericht. Zwar kann die Versicherungsanstalt den Verursacher trotz einer Versicherungspolice in Regress nehmen, wenn dieser den Schadensfall wie hier im betrunkenen Zustand verursachte, doch steht der Anstalt dieser Weg gegen genau diesen Verursacher auch nur offen, gegen andere dagegen nicht. Stirbt wie im vorliegenden Fall der Verursacher vor der Auszahlung der Entschädigung, so kann die Anstalt die verbliebenen Angehörigen nicht mehr in Regress nehmen.  

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