ID-Karten in Polen erst später



Die Regierung verschiebt das Inkrafttreten der Bestimmungen  in Bezug auf die Änderungen  von ID-Karten und Aufhebung von Meldepflichten.  Das neue Gesetz trifft in Kraft erst am 01.01.2015 und nicht wie zunächst geplant am 01.01.2013.

Das Projekt mit der Bezeichnung „PESEL2“ (PESEL ist das polnische Allgemeine Elektronische System der Bevölkerungsevidenz) startete im Jahr 2008 und sollte bis Ende 2013 abgeschlossen werden. Dieses Projekt setzt  die  Umwandlung des Systems der staatlichen Register, die Modernisierung des PESEL- Registers und die Integration mit dem zentralen Register voraus. Die Fertigstellung des Projektes verzögert sich, so dass sich der Innenminister gezwungen sah, auch das Datum des Inkrafttretens der mit dem System zusammenhängenden Vorschriften, hier u.a. die Vorschriften über die ID-Karten, zu verschieben.

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