Vergleichswerbung in Polen in gewissen Rahmen erlaubt


Das Krakauer Appellationsgericht stellte in seiner Entscheidung fest, dass es durchaus erlaubt ist, die Preise für Lebensmittel zweier Ladenketten miteinander zu vergleichen und so für die eigene Kette zu werben. In dem vorliegenden Fall hatte die Ladenkette Lidl eine Klage gegen die Ladenkette Tesco eingereicht, weil diese die Preise für die in den Läden beider Ketten angebotenen Waren miteinander verglich und so den Kunden klarmachen wollte, dass sie günstigere Preise für diese Waren anbietet. Tesco hatte in den Läden neben den eigenen Preisschildern eine Information über die höheren Preise konkurrierender Unternehmen platziert. Das Krakauer Appellationsgericht hat die Klage der Ladenkette Lidl als unbegründet abgewiesen. 

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