Die Ansprüche deutscher Erben auf die in Polen hinterlassenen Vermögen



Das polnische Oberste Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Erben von Personen, welche nach Ende des 2. Weltkriegs ihre polnische Nationalität deklarierten, auch dann Ansprüche auf die Vermögen ihrer Verwandten in Polen haben, wenn sie später nach Deutschland umsiedelten und ihre polnische Nationalität verloren. Damit beendete das Oberste Gericht die bis dahin widersprüchliche Bewertung dieser Frage. Widersprüche gab es in der Bewertung, da die Frage der Ansprüche seitens der Erben nicht ausdrücklich geregelt ist. Das Gesetz aus dem Jahr 1961 über die Bewirtschaftung der Flächen in den Städten und Siedlungen regelte bloß den Fall, wo es um die Ansprüche der oben genannten Personen selbst ging, nicht dagegen ihrer Erben. Das Gericht sprach sich nun gegen eine extensive Auslegung der Vorschrift aus, da ansonsten in die Eigentumsrechte von Personen eingegriffen worden wäre, welche nicht unmittelbar von der Regelung betroffen sind.

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