Änderung des polnischen Güterverkehrsgesetzes



Die polnische Regierung hat die Änderung des Güterverkehrsgesetzes angenommen, mit der die EU-Regelungen für den gewerblichen Transport in das polnische Recht implementiert werden. Umgesetzt wird unter anderem die innerhalb der EU geltende Regel, dass die Ausübung einer gewerblichen Transporttätigkeit innerhalb des jeweiligen Staates eine Erlaubnis voraussetzt. Die bisherigen Lizenzen werden hier durch Erlaubnisse der Verkehrsbehörde der zuständigen Kreisverwaltung (starosta) ersetzt. Bei grenzüberschreitenden Gütertransporten innerhalb der EU wird dagegen die sog. ,,EU-Lizenz" vorausgesetzt, welche von der Hauptaufsichtsstelle für Straßentransport erteilt werden. Der angenommene Gesetzentwurf präzisiert ferner die Anforderungen für die Ablegung des Befähigungs-Nachweises für die Ausübung einer gewerblichen Transporttätigkeit. Da in der Praxis die polnischen Transportunternehmen mit steigender Tendenz die Fahrer aufgrund von zivilrechtlichen Verträgen beschäftigen, sieht der Entwurf auch einen Abschnitt über die Fahrt- und Lenkzeiten vor. Dort wird geregelt, dass die durchschnittlichen wöchentlichen Lenkzeiten für Fahrer, die auf eigene Rechnung arbeiten, nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. In diesem Bereich sieht der Entwurf allerdings Ausnahmen vor.

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