AuslÀndische Erbschaft einfacher erwerben



Auf eine Vereinfachung von RechtsformalitĂ€ten dĂŒrfen sich dank der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 ĂŒber die ZustĂ€ndigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur EinfĂŒhrung eines EuropĂ€ischen Nachlasszeugnisses diejenigen EU-BĂŒrger freuen, welche in eine Erbschaftssache mit internationalen Charakter verwickelt sind. GeschĂ€tzt 450.000 europĂ€ischer Familien kommt jedes Jahr mit solchen internationalen Erbschaftssachen in BerĂŒhrung. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun 3 Jahre Zeit, um die Verordnung in die eigene Rechtsordnung zu implementieren. Nach der Implementierung wird es einfacher sein, die ZustĂ€ndigkeit der Organe und das anzuwendende Recht festzustellen. Auch wurde die EinfĂŒhrung eines einheitlichen Zeugnisses, des EuropĂ€ischen Nachlasszeugnisses, vorgesehen, welches eine zĂŒgige, unkomplizierte und effiziente Abwicklung einer Erbsache mit grenzĂŒberschreitendem Bezug innerhalb der Union ermöglichen wird.

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