Europäische Krankenversicherungskarte



Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU. Wer in Deutschland oder Polen gesetzlich versichert ist, braucht die Europäische Krankenversicherungskarte nicht zu beantragen. Durch Vorlegung der EHIC-Karte lässt man sich im EU-Ausland bei einem Unfall oder schwerer Erkrankung medizinisch behandeln und hat Anspruch auf die medizinischen Leistungen. Die Kosten werden von der Kasse des Betroffenen erstattet. Kann die Karte im Ausland nicht vorgelegt werden, so hat der Betroffene die Kosten selbst zu tragen, kann sie aber im begründeten Fall von seiner gesetzlichen Krankenkasse zurückverlangen.

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