Kontrolle der Telefonate in Strafvollzugsanstalten



Die Bürgerrechtsbeauftragte kritisiert den Umstand, dass die Strafvollzugsbeamten den Insassen ihre Verteidiger nur während der Dienstzeiten, meistens zwischen 7:30 und 15:50, anrufen lassen, was darauf hindeuten kann, dass diese Telefonate ebenfalls von den Beamten kontrolliert werden, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist. Das Recht auf Telefonkontakte mit den Verteidigern darf nicht eingeschränkt werden. Die Bürgerrechtsbeauftragte ist der Ansicht, dass trotz des Fehlens einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung das Recht auf Kontakte mit dem Verteidiger weit zu fassen ist und die Anrufzeiten nicht eingeschränkt werden dürfen. Einer anderen Meinung ist dagegen der Direktor des polnischen Gefängnisdienstes. Nun soll der Justizminister Stellung zu den Vorwürfen nehmen.

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