Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer erneuten Entscheidung



Das Oberste Verwaltungsgericht hat sich an das Verfassungstribunal mit einer Rechtsfrage gewendet. Es soll geklärt werden, ob der Leiter eines Zollamtes über den gleichen Fall zweimal entscheiden darf. Im vorliegenden Fall stellte ein Zollbeamter, gegen den ein Strafverfahren lief, einen Antrag auf Wiederentscheidung des Falles durch den Leiter des Zollamtes. Dieser hat jedoch seine Entscheidung aufrechterhalten. Das Oberste Verwaltungsgericht, welcher sich im Anschluss daran mit dem Fall befasste, zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit des Zollgesetzes und bat um Aufklärung das Verfassungstribunal. Zweifelhaft sei nämlich, ob der Leiter des Zollamtes gleich zweimal, wie im vorliegenden Fall, über den gleichen Fall, hier Freistellung von den Arbeitspflichten des Zollbeamten, verhandeln kann.

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