Wohnungsvermietung und Steuerermäßigung



Eine Person, welche für den Immobilienverkaufserlös eine neue Wohnung erwirbt und sie dann vermietet, braucht auch die den natürlichen Personen zustehende Steuerbefreiung nicht zu verzichten. Das bestätigte in seiner Auslegung der polnischen Steuervorschriften der Vorsitzende der Warschauer Finanzkammer (AZ: IPPB1/415-161/12-4/MS). Die grundsätzliche Voraussetzung für eine solche Befreiung stellt der Umstand dar, dass die Wohnung im Moment des Erwerbs als Wohnraum galt. Keine Rolle spielt in diesem Fall, ob der Steuerzahler nach dem Erwerb die Wohnung vermietet oder nicht.

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