Besteuerung einer Auslandsrente in Polen



Wie aus der Auslegung der polnischen Steuervorschriften durch den Leiter der Finanzkammer in Lodz (AZ: IPTPB2/415-59/12-5/AKr) folgt, darf eine polnische Bank eine im Ausland zuerkannte Rente nicht besteuern. Der Fall betraf einen Polen, der 1982 in Deutschland das Opfer eines Unfalls war, woraufhin ihm ein Sozialgericht die Rente zuerkannte. Der Mann kehrte im Jahr 1994 nach Polen zurück. Eine polnische Bank, welche die Rente an den Mann auszahlte, zog von dieser die Einkommenssteuer ab. Nach einer Klage des Mannes gab die zuständige Finanzkammer dem Mann Recht: seit 2005 gilt das deutsch-polnische Doppelbesteuerungsabkommen und die Besteuerung der Rente soll in dem vorliegenden Fall allein in Deutschland erfolgen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch