Umweltgebühren im Jahr 2012



Die Unternehmer werden zur Zahlung sog. Umweltgebühren verpflichtet. Das gilt für diejenigen Unternehmer, welche Handelsgewerbe wie die Agrartätigkeit, Tierzucht, Gartenbau, Anbau von Gemüse, Forstwirtschaft und innenländliche Fischerei betreiben. Mit der Gebühr wird belegt: Gase und Staub die in die Luft gelangen (356,12 PLN/kg), Abwasser, das in den Grund und Gewässer durchdringt (228,32 PLN/kg), Entnahme des Untergrundwassers (3,87 PLN/m3) und des  Oberflächenwassers (2,01 PLN/m3), Lagerung von den Abfällen  (260,88 PLN/Tonne). Die Gebührensätze werden vom Umweltminister festgesetzt und bekanntgegeben.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Übersetzungen*Ratgeber*Musterverträge *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*Wörterbuch