Qualifikation des Diebstahls als Verbrechen



Der Generalstaatsanwalt, Andrzej Seremet, schlug vor, man  müsse die Grenze bei der Qualifikation des Diebstahls als Verbrechen von 250 auf 1000 PLN anheben. Geregelt ist derzeit, dass wenn der Wert des gestohlenen Gegenstands 250 PLN nicht überschreitet, so stuft man die Tat als eine Ordnungswidrigkeit  ein und die Polizei ermittelt ohne Beteiligung eines Staatsanwalts. Die Amtsgerichte sind in solchen Fällen zuständig. Die geplante Änderung rechtfertigen die hohen Gerichtskosten, welche den Wert des gestohlenen Gegenstands übersteigen. Geplant ist ferner auch die Grenze bei der Qualifikation des Betruges und weiterer Delikte anzuheben. Die Gegner der Änderung betonen, sie würde zur Akzeptanz von Kleindiebstählen führen. Man wird daher versuchen, eine Balance zwischen dem Rechtsschutz der Bürger und den veränderten Wirtschaftsverhältnissen zu finden.

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