Keine Überstundenpflicht beim Zuspätkommen



In Arbeitsverhältnissen steht dem Vorgesetzten kein Recht zu, dem Arbeitnehmer, welcher zu spät zur Arbeit kommt oder während der Arbeitszeit private Angelegenheiten fern vom Arbeitsplatz erledigt, die Pflicht aufzuerlegen, über die Arbeitszeit hinaus am Arbeitsplatz zu bleiben und Überstunden zu machen. Die Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband „PKPP Lewiatan“ schlagen aus diesem Grund die Änderung des Art. 151 des polnischen Arbeitsgesetzbuches vor, um solch eine Möglichkeit vorzusehen und die Folgen des Zuspätkommens im Hinblick auf die Überstunden gesetzlich zu regeln.

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