Die Wahl der Verwaltung einer Wohnungsbaugenossenschaft



Die Abgeordneten der regierenden Partei arbeiten an einer Änderung der Vorschriften des Gesetzes über die Genossenschaften. Den Plänen nach sollte die Verwaltung einer Wohnungsbaugenossenschaft nicht durch die Mitgliederversammlung, sondern in geheimen, indirekten Wahlen, die am Feiertag stattfinden, gewählt werden. Zu den Eigentümern einer Genossenschaftswohnung gehören etwa 13 Millionen Polen, welchen die geltenden Vorschriften eine Beteiligung an den Entscheidungen über ihr Eigentum verwehren. Die Pläne sehen ferner auch eine Modernisierung der Rechtsstellung des Vorsitzenders vor.

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