Lohnsteuerrückerstattung für die im Ausland arbeitenden Polen



Ausländische, etwa polnische, Arbeitnehmer, welche im Ausland legal gearbeitet haben, können sich um die Rückerstattung der Lohnsteuer bemühen, welche sie an das Finanzamt, dort wo sie gearbeitet haben, entrichtet haben. Nach Schätzungen könnten sogar bis zu 1 Million Polen von dieser Möglichkeit profitieren. Beantragt wird die Lohnsteuerrückerstattung von den Polen vor allem in solchen Ländern wie Großbritannien, Niederlande, Norwegen oder USA. Mit steigender Kenntnis über die Rechte wächst auch die Zahl der Lohnsteuerrückerstattungsanträge, welche Polen im Ausland stellen. Das Auslandseinkommen wird in Polen nicht besteuert, die Entrichtung der Steuer im Ausland wird in der polnischen Steuererklärung nicht aufgelistet.

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