Verfassungswidrige Gesetzesänderung



Das polnische Verfassungstribunal entschied am letzten Mittwoch (18.04.2012), dass die Verfahrensweise der Einführung einer Änderung in das Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen verfassungswidrig ist. Die fragliche Änderung regelt eine Zugriffsbeschränkung im Falle eines wichtigen staatlichen Interesses und wurde von der Oberen Kammer des polnischen Parlamentes beschlossen. Das Veto gegen das Gesetz legte vor dem Verfassungstribunal der Staatspräsident Komorowski ein, welcher die Meinung vertritt, dass mit der Änderung die Obere Kammer des Parlamentes ihre Kompetenzen weit überschritten hat. Das Verfassungstribunal hat die Ansicht des Präsidenten geteilt und die fragliche Änderung aufgehoben. Die Entscheidung des Verfassungstribunals tritt zeitgleich mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, die verfassungswidrigen Vorschriften traten zugleich außer Kraft.

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