Höhere Sicherheit für die Immobilienerwerber in Polen



Am 29. April 2012 tritt ein Gesetz zum Schutz der Rechte eines Erwerbes einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Kraft.  Ziel des Gesetzes ist der Schutz des Immobilienerwerbers gegen unredliche Bau- und Wohnungsbauunternehmer. Die bisher geltenden Vorschriften haben einen solchen Schutz nicht gewährleistet und die Immobilienerwerber haben im Falle einer Insolvenz des  Bauunternehmers ihre Ersparnisse und die angezahlten Beträge in den meisten Fällen verloren. Nach dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften muss ein Bauunternehmer die vom Erwerber erhaltenen Geldbeträge auf einem versicherten Bankkonto aufbewahren, zu dem der Bauunternehmer einen Zugang erst nach der notariellen Übereignung der Immobilie oder nach dem Abschluss einer bestimmten Bauetappe erhält. Die Bauunternehmer müssen künftig den  Erwerber über die eigene finanzielle Situation und vor allem die Baukosten ausführlich informieren. Das Gesetz regelt auch, dass die Verträge zwischen einem Erwerber und einem Bauunternehmer in der notariellen Form abgeschlossen werden sollen und dass die sich aus den in dieser Form abgeschlossenen Verträgen ergebenden Rechte in das Grundbuch eingetragen werden.

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