Gerichtsinformationsbüros sollen Zugang zu Informationen erleichtern



In den polnischen Gerichten wird es ab dem 1. Januar 2013 Informationsbüros für die Interessenten geben, da an diesem Tag die Rechtsverordnung des Justizministers in Kraft tritt, welche eine neue Ordnung in den ordentlichen Gerichten regelt. Nach den neuen Vorschriften muss das neue Informationsbüro für alle Gerichtsbesucher leicht auffindbar und erreichbar sein. Dieses Informationsbüro soll künftig den Gerichtsbesuchern einen leichten und bequemen Zugang zu allen benötigten Informationen ermöglichen und als erste Kontaktstelle dienen.
 
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