Demnächst keine Haftstrafen mehr für betrunkene Radfahrer in Polen?



Der Generalstaatsanwalt  Andrzej Seremet hat dem Justizminister eine Änderung der Vorschriften über die Strafbarkeit von betrunkenen Fahrradfahrern vorgeschlagen.  Der Vorschlag geht dahin, die Qualifikation herabzustufen, so dass das Radfahren unter Alkoholeinfluss nicht mehr als Verbrechen sondern künftig als ein Vergehen eingestuft wird. Die Strafen für betrunkene Radfahrer in Polen wurden verschärft, um eine Abschreckwirkung zu erzielen, die Zahl solcher Vorfälle ist jedoch nicht gesunken. In den polnischen Strafvollzugsanstalten sitzen derzeit 5.024 Personen ein, welche wegen zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, weil sie erwischt wurden, als sie im betrunkenen Zustand Rad fuhren. Den Staat kostet dann jeder Insasse ca. 2.500 PLN monatlich. Die Vorschläge des Generalstaatsanwaltes befürworten auch der Minister für Innere Angelegenheiten, die Polizei und der polnische Strafvollzugsdienst.

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