Verfolgung von Vergewaltigungsstraftaten von Amts wegen?



Die polnische Regierung plant die Unterzeichnung der Konvention des Europarates zur Verhütung und  Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Folgen wären, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, hier allen voran die Vergewaltigung, nicht wie nach heutiger Rechtslage auf Antrag, sondern von Amts wegen verfolgt würden, wobei für die Strafverfolgung eine Mitteilung eines Familienmitglieds des Opfers oder eines Zeugen für ausreichend gehalten wird. Die befragten Polizisten sind allerdings skeptisch, ob die geplante Regelung die Verfolgung von Vergewaltigungsstraftaten verbessert, weil die erfolgreiche Verfolgung im Endergebnis nur von dem Opfer  und dessen Geständnis und seiner Zusammenarbeit mit der Staatsgewalt abhängt. Die Juristen äußern sich auch kritisch und weisen darauf hin, dass die Verfolgung von Amts wegen bei den Opfern zu  einer sekundären Viktimisierung führen kann, wenn sie traumatische Erlebnisse aus dem Gedächtnis verdrängen wollen. Es muss auch respektiert werden, dass über den Umstand, ob es zur Vergewaltigung gekommen ist, nur das Empfinden des Opfers entscheidet. 

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