Verfolgung von Vergewaltigungsstraftaten von Amts wegen?
Die polnische Regierung plant die Unterzeichnung der Konvention des Europarates zur VerhĂźtung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die wichtigsten Folgen wären, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, hier allen voran die Vergewaltigung, nicht wie nach heutiger Rechtslage auf Antrag, sondern von Amts wegen verfolgt wĂźrden, wobei fĂźr die Strafverfolgung eine Mitteilung eines Familienmitglieds des Opfers oder eines Zeugen fĂźr ausreichend gehalten wird. Die befragten Polizisten sind allerdings skeptisch, ob die geplante Regelung die Verfolgung von Vergewaltigungsstraftaten verbessert, weil die erfolgreiche Verfolgung im Endergebnis nur von dem Opfer und dessen Geständnis und seiner Zusammenarbeit mit der Staatsgewalt abhängt. Die Juristen äuĂern sich auch kritisch und weisen darauf hin, dass die Verfolgung von Amts wegen bei den Opfern zu einer sekundären Viktimisierung fĂźhren kann, wenn sie traumatische Erlebnisse aus dem Gedächtnis verdrängen wollen. Es muss auch respektiert werden, dass Ăźber den Umstand, ob es zur Vergewaltigung gekommen ist, nur das Empfinden des Opfers entscheidet.Â