Haftung in Rekordhöhe für einen Anwaltsirrtum in Polen



Das Oberste Gericht hat in einem Kassationsverfahren eine in den juristischen Kreis für Stirnrunzeln sorgende Entscheidung getroffen (Aktenzeichen: I CSK 330/11): eine Anwältin muss eine Rekordentschädigung in Höhe von 2 Millionen PLN bezahlen. Diese Anwältin hat im Namen ihres Mandanten, einer GmbH, sowohl einen Wechsel falsch ausgefüllt als auch ein fehlerhaftes Rechtsgutachten angefertigt. Die GmbH hat der Anwältin die Vollmacht entzogen und hat sowohl sie als auch ihre Haftpflichtversicherung auf Zahlung des gesamten Wechselbetrages verklagt. Bei dem Verfahren vor dem Obersten Gericht hat der Vertreter der Anwältin argumentiert, dass ein Anwalt nicht für das Endergebnis des Streitverfahrens, sondern nur für die Sorgfältigkeit bei der Ausübung seiner Tätigkeit verantwortlich ist. Das Oberste Gericht stimmte dieser Argumentation zu, wies jedoch darauf hin, dass die Anwälte nur in Rechtssachen tätig sein sollten, welche ihre juristische Kompetenzen und das juristische Wissen nicht überschreiten. Das Oberste Gericht hat dem GmbH-Vertreter  Recht gegeben, indem es den Argumenten zugestimmt hat, dass der Mandant immer von jedem riskanten Handeln des eigenen Anwaltes wissen sollte. Trotz der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, welche jedoch nur für die Hälfte der Entschädigung ausreichte, muss die Anwältin die restliche Million PLN aus eigener Tasche zahlen.

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