Novellierung des Gesetzes über die medizinischen Leistungen



Das polnische Gesundheitsministerium plant eine Neuregelung der Versicherungspflicht für Krankenhäuser und andere Medizinpraxen. Die geplanten Regelungen sehen vor, dass die Krankenhäuser nicht mehr verpflichtet sein werden, sich gegen medizinische Ereignisse zu versichern. Die heute noch geltenden Vorschriften sehen vor, dass die Rechtsträger der Krankenhäuser die Pflicht haben, eine Versicherungspolice zu erwerben, um sich dadurch vor eventuellen Ansprüchen der Patienten für eine mangelhafte Heilbehandlung abzusichern. Die Novellierung des Gesetzes soll den Krankenhäusern die Wahl ermöglichen, selbst für eventuelle Schäden aufzukommen oder dies dem Versicherungsträger zu überlassen. Bis dato gibt es nur einen polnischer Versicherer, der eine entsprechende, aber auch extrem teure Police anbietet.

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