Novellierung des Gesetzes über die Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden



Seit Januar 2012 ist das neue Gesetz über die Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, welches am 1. Juli 2011 verabschiedet wurde, in Kraft (Polnisches Gesetzblatt aus dem Jahr 2011, Nr. 152, Pos. 897). Das Gesetz implementiert die EU-Vorgaben in das polnische Recht. Ziel der Regelung ist es, die Erfüllung von Mindestanforderungen bezüglich des Recyclings, der Verwertung und Deponierung zu erreichen. Mit dem Inkrafttreten der Novellierung wurde eine öffentlich-rechtliche Abfallüberlassungspflicht eingeführt. Die neuen Vorschriften verpflichten die Kommunen, Leistungen im Bereich der Abfallerfassung- und -entsorgung auszuschreiben. Damit wurde die Verantwortung für alle anfallenden Siedlungsabfälle von den Immobilieneigentümern auf die Städte und Kommunen übertragen. Die Kosten werden durch Gebühren, die die Gemeinden selbständig bestimmen, finanziert.

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