Haushaltswarenrecycling wird für die Verbraucher bequemer



Nach einer Richtlinie des Europäischen Parlaments kann künftig jeder Kunde seine gebrauchten Haushaltswaren zwecks Recycling nicht nur in das Haushaltswarengeschäft zurückbringen, wo er das Gerät gekauft hat, sondern auch in ein Geschäft seiner Wahl, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt worden sind. Dies sei der Fall, wenn das Gerät bestimmte Maße nicht überschreitet (eine Seite nicht länger als 25 Zentimeter) und der Laden eine Fläche von über 400m2 hat. Die Strafe für das
nicht ordnungsgemäße Rezyklieren von alten Elektrogeräten beträgt heute ca. 5.000
PLN (ca. 1.200 €). Polen muss nun innerhalb einer 18-monatigen Frist ab der Veröffentlichung der Richtlinie diese in das polnische Recht implementieren.

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