Zivilverfahren beschleunigen ist nicht einfach



Am 3. Mai 2012 tritt die Novellierung der polnischen Zivilprozessordnung vom 16. September 2011 in Kraft, welche aus der Zivilprozessordnung die Vorschrift des Art.479₁₇ entfernt, welcher regelt, dass die ordentlichen Gerichte Urteile während nicht öffentlicher Sitzungen fällen können. Die Möglichkeit vereinfacht in der Praxis das Verfahren enorm. Allein in den Fällen, in denen es um die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses oder die Feststellung der Nichtigkeit von Handelsgesellschaftsbeschlüssen ging, hatten die Gerichte im Jahr 2010 unter Ausschluss der Öffentlichkeit beinahe 15.000 Entscheidungen gefällt. Wird jetzt der Art.479₁₇ aufgehoben, ohne für einen entsprechenden Ersatz zu sorgen, so sind Probleme in der Praxis vorprogrammiert. Das Zivilverfahren wird sich nach der Änderung in die Länge ziehen und für alle Beteiligten Mehrkosten produzieren.

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