Geldstrafen für falsches Recycling



Das polnische Umweltministerium bereitete einen Entwurf des neuen Gesetzes über das Wirtschaften mit Verpackungen und Abfällen vor, aus dem u.a. eine Registereintragungspflicht für alle Unternehmer folgt, welche verpackte Waren produzieren oder einführen. Das Register soll von dem Woiwodschaftsmarschall geführt werden. Von der Eintragungspflicht sollen auch alle Recyclingunternehmen umfasst werden. das Register soll die Feststellung ermöglichen, ob die Abfälle tatsächlich von einem dazu befugten Unternehmen rezykliert wurden. Die geplanten Lösungen werden von der Mehrzahl der Unternehmer gutgeheißen, da die derzeitige Lage Vieles zu wünschen übrig lässt. Oft wird von unbefugten Unternehmen ein Recyclingnachweis ausgestellt, obwohl die Verpackungen gar nicht rezykliert wurden. Das neue Gesetz soll diese Missstände beseitigen. Bei Verstößen sollen dann Strafen bis zu 500.000 PLN drohen.

Kanzlei für polnisches Recht * http://www.polnisches-recht.eu
*Rechtsberatung*Gutachten*Unternehmensbetreuung*Ãœbersetzungen*Ratgeber *Infoportal*ebooks*Rechtsprechungsreport*Wirtschaftsberatung*Rechtschronik*