Üble Nachrede im polnischen Strafgesetzbuch sorgt für Probleme



Die Helsinki – Stiftung für Menschenrechte, die Kammer der Presseverleger sowie die Gemeinschaft der Lokalzeitungen setzten sich derzeit dafür ein, dass Art. 212 des polnischen Strafgesetzbuches, in dem die Strafbarkeit der üblen Nachrede geregelt wurde, wieder aufgehoben wird. Der Grund dafür ist, dass vom Jahr zu Jahr die Zahl der Strafanzeigen, die sich auf Art. 212 stützen, immer weiter wächst und die genannten Organisationen befürchten, dass diese Regelung verstärkt als Mittel im Kampf gegen die Kritiker von insbesondere Politikern zum Einsatz kommt. Die Gegner dieser Regelung zeigen etwa den Fall einer Lehrerin auf, welche während einer Lehrerversammlung die Schuldirektorin kritisch beurteilte und aus diesem Grund wegen übler Nachrede angezeigt wurde.

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