Verfassungsbeschwerde wegen der Rentenhöhe



Die Bürgerrechtsbeauftragte Irena Lipowicz hat vor dem polnischen Verfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Gesetzes über die Renten und Pensionen aus dem Sozialversicherungsfonds (ustawa o emeryturach i rentach z Funduszu Ubezpieczeń Społecznych) erhoben. Nach dem neuen Gesetz erfolgt die Anhebung der Renten und Pensionen seit diesem Jahr nicht mehr nach einer Quote, sondern nach einem konkreten Betrag. Die Bürgerrechtsbeauftragte hält eine solche Anhebung für verfassungswidrig, weil sie zur Herabsetzung des realen Werts der Leistungen führt, deren Höhe 1.480 PLN überschreitet. Dies führt in der Konsequenz zur Begünstigung von Personen, die niedrige bzw. mittlere Leistungen erhalten.

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