Postzustellung in Begleitung eines bewaffneten Wächters?



Die Waffenhändler in Polen freuen sich bereits über zusätzliche Einnahmen. Sollte ein Gesetzesentwurf beschlossen werden, so könnten sie nämlich demnächst Waffen und Munition aus ihrem Angebot mit der Post versenden. Um jedoch ein Paket eines solchen Inhalts dem Empfänger zustellen zu können, müsste die Post dafür sorgen, dass ein bewaffneter Wächter den Postzusteller begleitet. Beinhaltet das Paket weniger als 10.000 Stück Munition, genügt auch nur ein Wächter. Die für diese in Kraft tretende Regelung Verantwortlichen vergaßen einen wichtigen Faktor mit in die Erwägungen einzubeziehen: die polnische Post hat derzeit keine finanziellen Mittel, um die geplanten Vorgaben zu erfüllen. Die Post hat daher nicht vor, solche Dienstleistungen nach einem eventuellen Inkrafttreten der Regelung anzubieten.

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