Vorzeitige Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer



Das Oberste Gericht hat letztens die Frage des Berufungsgerichts beantwortet, ob die Kündigung  durch den Arbeitnehmer eines befristeten Arbeitsvertrages vor dem Vertragsablauf zur Vertragsauflösung führen kann, wenn der Arbeitsvertrag keine Klausel enthielt, die sich auf eine vorzeitige Kündigung beziehen würde. Das Oberste Gericht führte aus, dass die Vorschriften des Arbeitsrechts einen solchen Fall zwar nicht ausdrücklich regeln, eine analoge Anwendung der sich auf den Arbeitgeber beziehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften jedoch in Betracht gezogen werden sollte.  Gemäß Art. 49 § 3 des Arbeitsgesetzes ist der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer vor dem Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages seinen Arbeitsvertrag kündigt, verpflichtet, dem Arbeitnehmer Schadensersatz zu zahlen. Dies sollte auch analog für den Arbeitnehmer gelten, so das Oberste Gericht. Der Vertrag kann daher zwar vorzeitig aufgelöst werden, im vorliegenden Fall muss jedoch der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber dem ihn entstandenen Schaden zu ersetzen.

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