Das polnische Lebenspartnerschaftsgesetz, ein weiterer Versuch



Ein weiterer Entwurf des polnischen Lebenspartnerschaftsgesetzes, im diesen Jahr bereits der dritte,  ist nach Angaben eines Abgeordneten der regierenden Partei fertig – zwei andere stellten Anfang des Jahres die beiden linken polnischen Parteien bereits vor. Der neue Entwurf soll sich auf Gemeinschaften gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Partner beziehen. Der Gesetzentwurf regelt insbesondere die Fragen des Unterhalts, des Güterstands oder des Erbrechts. Ein Lebenspartnerschaftsvertrag wird dem Entwurf nach vor einem Notar bzw. vor dem Leiter des Standesamts abgeschlossen. Ob ein solches Gesetz jemals in Polen beschlossen wird, sei derzeit noch ungewiss. Zwar zeigen Umfragen, dass die Mehrheit der Bevölkerung ein solches Gesetz befürworten würde, doch zugleich gibt es viele kritische Stimmen, die einzelne Regelungen bemängeln. So hält insbesondere das Oberste Gericht ein solches Gesetz für verfassungswidrig.

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